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                                                               Kinderschutz

Leider häufen sich Verbrechen und Übergriffe an Kinder, auf die wir unbedingt mit verstärktem Kinderschutz reagieren müssen. Kinderschutz ist eines der wichtigsten Themen, für welches sich unsere Detektei ebenfallsaktiv einsetzt. Das Wohlergehen der Kinder ist sowohl in unserer Gesellschaftals auch konkret für unsere Detektei von allerhöchster Relevanz. Deshalb ist es uns besonders wichtig, unsere volle Unterstützung für Kinderschutz zum Ausdruck zu bringen.

Beim Kinderschutz handelt es sich um rechtliche Regelungenund private Maßnahmen, die Kinder vor Übergriffen, Ausbeutung, Verwahrlosung,altersunangemessener Behandlung, Missbrauch, Krankheit und Armut sowie anderenBeeinträchtigungen schützen sollen.

Berliner Notdienst Kinderschutz

24 Std. Krisendienst

Alle Handlungen zum Schutz von Kindern gründen auf Gesetzen. Nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht auf Erziehung zu allererst ein natürliches Recht der Eltern.

 

Nur wenn Eltern diesem Recht und der daraus folgenden Pflicht nicht nachkommen oder nicht nachkommen können, hat die staatliche Gemeinschaft die Pflicht, geeignete Hilfen zu leisten. Diese Hilfen regeln weitere Gesetze, insbesondere das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) – Kinder-und Jugendhilfe.

Von Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn die genannten Beeinträchtigungen das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes gefährden. Durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter können dadurch Schädigungen in der Entwicklung des Kindes entstehen.

Zunächst einmal ist das Wichtigste, nicht wegzusehen und stattdessen zu handeln. Neben den Jugendämtern ( 1. Anlaufstelle) gibt es Notdienste für Kinder- und Jugendliche. In Berlin ist das der Berliner Notdienst Kinderschutz (Link     https://www.berliner-notdienst-kinderschutz.de ) und es gibt deutschlandweit Kinderschutzzentren ( https://www.kinderschutz-zentren.org/ ).

Bei einer akuten Gefahr (für Leib und Leben) muss sofort die Polizei – 110 gerufen werden.

Ratgeber zum Thema Körperverletzung: www.koerperverletzung.comDas Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – www.hilfetelefon.de/

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind im Jahr 2020 152 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen.

2019 Zahlen zu Fällen von Kindesmissbrauch

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2019 mehr als 4.000 Fälle von Kindesmisshandlung – ähnlich viel wie im Vorjahr.

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Vermehrt kam es zu sexueller Gewalt an Kindern. Hier verzeichnet die Statistik knapp 16.000 Fälle und damit über 1.300 mehr als 2018.

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Noch stärker angestiegen sind die Fälle von Kinderpornografie: Die Zahl der polizeilich erfassten Delikte in diesem Bereich erhöhte sich um etwa 65 Prozent auf mehr als 12.200.

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N.I.N.A. e.V.

N.I.N.A. e.V.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ bietet Rat und Unterstützung für alle Menschen, die sich um ein Kind Sorgen machen oder selbst sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend erfahren haben. Unsere Telefonzeiten sind immer montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de oder www.anrufen-hilft.de.

Das Hilfetelefon ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.

Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.

Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt oder Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf.

Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen wie verbaler Belästigung, voyeuristischem Taxieren des kindlichen Körpers, aber auch flüchtigen Berührungen des Genitalbereichs oder der Brust über der Kleidung. Passiert die Berührung aus Versehen, spricht man nur von einer Grenzverletzung, die mit einer Entschuldigung aus der Welt geschafft werden kann.

Um strafbaren Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes stattfinden.

Es gibt auch Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen, z.B. wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich exhibitioniert, dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen an sich selbst – beispielsweise auch vor der Webcam – auffordert.

Ratgeber zum Thema Körperverletzung: www.koerperverletzung.comDas Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – www.hilfetelefon.de/

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